LEISTUNGEN

Sehr individuelle Beratung für sehr unterschiedliche Kunden.

Die Bandbreite unserer Kunden ist groß, weil unsere Mitarbeiter bereit sind, sich in deren Situation zu versetzen und für jeden nicht nur eine, sondern die ideale Lösung zu erarbeiten.

Wir beraten: Familienunternehmen des Mittelstands, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten), Einzelunternehmer, Handwerker, Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Personengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG, OHG, KG), Existenzgründer, Privatpersonen und Vereine.

Unterhaltung mit einem Kunden

Lösungen für Unternehmen.

Als kompetenter und versierter Kooperationspartner agieren wir lösungs- und zielorientiert. Wir übernehmen

  • Finanzbuchhaltung:
    Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle, Überwachung und Anpassung der Steuerzahlungen, Kosten- und Leistungsrechnung
  • Lohn und Gehaltsabrechnungen, Baulohn, Bescheinigungen, Anmeldungen, Anträge, Nettolohnoptimierung, Berechnung Kurzarbeitergeld (KuG)
  • Jahresabschluss:
    Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Bilanzbericht, Einnahme-Überschussrechnung, Gewinnermittlung, Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  • Betriebliche Steuerklärungen:
    Umsatzsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Gesonderte und einheitliche Feststellung, Kapitalertragsteueranmeldung
  • Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften:
    Rechtsformberatung, Entnahme- und Ausschüttungsplanung, Holdingsstrukturen, Umwandlung von Unternehmen, Gestaltung der Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter 
  • Durchsetzung Ihrer Rechte:
    Begleitung von Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Finanzgerichtsverfahren), Steuerbescheidprüfung, Einholung verbindlicher Auskünfte

Wirtschaftliche Beratung.

Je besser die betriebswirtschaftliche Beratung, desto besser die Steuergestaltung und desto vorausschauender die Planung. Beratung bei HFA umfasst alles für ein erfolgreiches Ergebnis:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Controllingreport
  • Planungsrechnungen
  • Liquiditätsplanung
  • Investitionsberatung
  • Finanzierungsplanung
  • Entwicklung von Kennzahlensystemen
  • Benchmarking und Branchenvergleiche
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen
  • Stellungnahmen und Gutachten
Meeting mit einem Kunden

Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe.

Wie das Gesundheitswesen selbst, verändern sich auch die dafür geltenden Vorgaben für Steuern und Finanzen ständig.

Von Praxisgründung bis Praxisaufgabe.

HFA verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Ärzten, Zahnärzten, ärztlichen Berufsverbänden und weiteren Heilberuflern. Wir denken ganzheitlich, d.h. wir beziehen sowohl die berufliche als auch die private Seite ein und betreuen Sie in allen Phasen und Belangen:

  • Praxisgründung, -verkauf, -nachfolge, -übernahme, -umstrukturierung und -umwandlung (z.B. MVZ)
  • Finanzierungsberatung und Begleitung von Bankgesprächen 
  • Berechnung des Praxiswertes 
  • Einschätzung von Kaufpreisforderungen für die Praxis 
  • Steuerprognose und Entnahmeplanung 
  • betriebswirtschaftliche Beratung und Analysen 
  • Buchhaltung
  • Digitalisierung
  • Einsparpotenziale
  • Lohnoptimierung

Ihr Vorteil

Mit HFA haben Sie ständig den Überblick über 

  • Praxiseinnahmen und Umsatzbereiche
  • Praxisergebnis
  • Vorjahresvergleiche und Ausblick
  • Steuerzahlungen
  • Monatliche Kosten
  • Liquidität und frei verfügbares Einkommen
  • Vermögensstruktur

Privatpersonen.

Auch bei Privatpersonen ist die Beratung der Dreh- und Angelpunkt. Was ist z.B. bei kurzfristigen Kaufentscheidungen zu beachten? Bei Immobilien oder langfristigen Maßnahmen bei der Altersversorgung? Bei der Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern? Bei Reisekosten und der Geltendmachung von Freibeträgen? HFA hat die Antworten auf dem Schirm und thematisiert die Möglichkeiten bereits beim ersten Beratungsgespräch und plant sie mit ein. Selbstverständlich übernimmt HFA die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.

Von Arbeitszimmer bis Spekulationsgewinn.

HFA sorgt dafür, dass Ihnen kein Steuervorteil entgeht durch

  • Werbungskosten bei Arbeitnehmern (Fahrtwege, Arbeitszimmer, Fortbildung, Studium),
  • Abfindungen,
  • Ausländische Einkünfte, 
  • Lohnersatzleistungen,
  • Kinder im Steuerrecht
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Zinseinkünfte, Abgeltungssteuer, Freibeträge)
  • Besteuerung der Rentner 
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, gewerblicher Grundstückshandel, Spekulationsgewinne (steuerfreie Veräußerung), Erhaltungsaufwand, Umsatzsteueroption, Beratung vor Erwerb, Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, 
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung
  • Steuerbescheidprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren

Ihr Vorteil

Eine Steuerberatung durch das Steuerbüro HFA bringt Privatpersonen mehr als nur Zeitersparnis.

  • Wir berechnen Ihr Steuerergebnis im Voraus, so dass Sie frühzeitig damit planen können.
  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Fehler und bewahren Sie so vor unberechtigten Forderungen.
  • Wir weisen Sie auf anstehende Fristen hin und ersparen Ihnen so Säumnis- und Verspätungszuschläge sowie andere Ärgernisse.  
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und sichern Ihnen so Rechtskonformität und Sachgerechtigkeit bei der Vertretung Ihrer Interessen 

Beratung und Unterstützung bei Nachfolgeplanung.

Rechtzeitig die richtige Nachfolge zu finden, ist nicht einfach. HFA unterstützt Sie dabei in sämtlichen Phasen des Prozesses.

  • Planung von Erbschaft und Schenkungen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge

Ihr Vorteil

Neben einer steueroptimierten Vermögensaufteilung und Nutzung sämtlicher Freibeträge bietet die individuelle Beratung durch HFA noch weitere Vorteile.

  • HFA wahrt den Familienfrieden, denn bei der Beratung werden die persönlichen Vorstellungen des Schenkers oder Erblassers berücksichtigt. 
  • HFA sorgt für wirtschaftliche und rechtliche Sicherheit bei den Beteiligten. Themen wie Wohnrecht, Versorgungsleistungen, Nießbrauch etc. werden bei der Planung berücksichtigt. 
Bild von Stephan Hellwig

„Die Pandemie hat verdeutlicht, dass Unternehmen mit einem hohen Digitalisierungsgrad schneller und ortsunabhängiger reagieren können. Dies betrifft alle Branchen.“

– Stephan Hellwig

Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Vereine und Stiftungen unterliegen eigenen  steuerlichen Vorschriften. HFA Steuerberater verfügen über die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um Vereine und deren Vorstände gut durch alle Fragestellungen zu begleiten.

Von Satzungsprüfung bis Aufwandsentschädigung.

HFA klärt sämtliche Fragen und übernimmt Aufgaben zu

  • Der Verein als Arbeitgeber
  • Arbeitnehmereigenschaft und ehrenamtliche Tätigkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigung, Minijobs im Verein, 
  • Finanzbuchhaltung (ideeller Bereich, wirtschaftlicher Bereich, Zweckbetrieb) 
  • Kassenbericht
  • Sponsoring
  • Veranstaltungen
  • Geselligkeiten, Basare, Tombola
  • Spendenrecht
  • Abziehbare Ausgaben, Sachspenden, Leistungsspenden, Höchstgrenzen für den Spendenabzug, Nachweis von Spenden, Spendenbestätigung, Spendennachweis
  • Gemeinnützige Zwecke
  • Prüfung der Satzung, insbesondere auf Förderung der Allgemeinheit und auf gemeinnützige Zwecke, 
  • Tätigkeitsbereiche ( Ideeller Bereich/Vermögensverwaltung/Zweckbetrieb/Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Steuerpflicht
  • Körperschaftsteuer, Gewerbesteuerpflicht, Umsatzsteuer

Ihr Vorteil

Wir helfen Vereinsvorständen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, so dass genug Zeit und Freiraum bleibt für die Ausübung Ihres Hobbies und Ihres Ehrenamtes.

Sie interessieren sich für unsere Beratung? Sprechen Sie uns an.

Jetzt anfragen